1. Übersicht
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für die folgenden Produkte: Büros, Coworking, virtuelle Büros, Mitgliedschaft sowie Notfall-Büros.
1.2 Mit der Einreichung einer Empfehlung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. IWG behält sich das Recht vor, die vorliegenden Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu widerrufen.
1.3 Das Programm für Weiterempfehlungen durch Immobilienmakler/-vermittler ist Maklern/Vermittlern von Gewerbe- und Wohnimmobilien vorbehalten.
1.4 In diesen Geschäftsbedingungen:
(a) bezieht sich „Vermittler entweder auf einen Vermittler und/oder Makler oder dergleichen; und
(b) „Verkaufsabschluss“ meint einen Verkauf, bei dem (i) der Kunde einen Dienstleistungsvertrag unterzeichnet und (ii) seine erste Rechnung bezahlt hat.
2. Vermittlergebühren
2.1 Für Empfehlungen von Neukunden, die zu einem Vertragsabschluss in Übereinstimmung mit Ziffer 2 („Vermittlungsgebühr“) führen, erhält der Vermittler von uns eine Vermittlungsgebühr.
Servicevereinbarungen mit fester Laufzeit
2.2 Wenn ein Vertragsabschluss in Verbindung mit einer Servicevereinbarung mit einer festen Laufzeit (d. h. keine fortwährende Laufzeit auf Monatsbasis) steht, zahlen wir nach dem Vertragsabschluss bei Erhalt einer gültigen Rechnung durch den Vermittler eine Vermittlungsgebühr als Einmalzahlung wie folgt:
2.2.1. 10 % der monatlichen Bürogebühr für Büros und Coworking multipliziert mit der Anzahl der Monate, die der ursprüngliche Vertrag abdeckt; und
2.2.2 10 % der monatlichen Gebühr für virtuelle Büros, Mitgliedschaft und Notfall-Büros multipliziert mit der Anzahl der Monate, die der ursprüngliche Vertrag abdeckt,
maximal für die ersten 12 Monate der abgeschlossenen Vertragslaufzeit.
2.3 Verlängert ein Kunde während der ersten 12 Monate einer Servicevereinbarung mit einer festen Laufzeit (d. h. keine fortwährende Laufzeit auf Monatsbasis) (der „Erstlaufzeit“) seinen Aufenthalt bei uns, zahlen wir erst nach Erhalt einer gültigen Rechnung eine weitere Vermittlungsgebühr in Höhe von 10 % auf den Uplift-Wert der Monatsgebühr für den verbleibenden Teil der Erstlaufzeit.
Zur Vermeidung von Missverständnissen: Diese zusätzliche Vermittlungsgebühr wird nur in Bezug auf die Wertsteigerung gezahlt, nicht in Bezug auf die Vermittlungsgebühr („Zusätzliche Vermittlungsgebühr“).
Servicevereinbarungen auf Monatsbasis
2.4 Wenn ein Vertragsabschluss in Verbindung mit einer Servicevereinbarung auf Monatsbasis steht, zahlen wir nach dem Vertragsabschluss bei Erhalt der gültigen Rechnungen durch den Vermittler eine Vermittlungsgebühr von 10 % der monatlichen Gebühr als Einmalzahlungen wie folgt:
2.4.1. für drei Monate im Voraus, auf der Basis, dass die Laufzeit der Servicevereinbarung zweimal verlängert wird (d. h., dass der Kunde unsere Services für drei Monate im Rahmen der Servicevereinbarung nutzt, mit der der Vertragsabschluss in Verbindung steht); hierfür kann der Vermittler im ersten Monat der Laufzeit der Servicevereinbarung eine Rechnung stellen; und
2.4.2 monatlich im Nachhinein für jeden Monat, für den die Laufzeit nach den ersten drei Monaten verlängert wird (d. h., der Kunde nutzt unsere Services weiter im Rahmen der Servicevereinbarung, mit der der Vertragsabschluss in Verbindung steht), bis maximal neun Monate. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Die Kündigung und die erneute Unterzeichnung von Vereinbarungen durch einen Kunden qualifizieren nicht für die Vorauszahlung dieser Vermittlungsgebühr.
3. Einreichung von Empfehlungen
3.1 Jede Empfehlung muss über einen von IWG genehmigten Kanal eingereicht werden, um sich für eine Empfehlungsgebühr oder eine zusätzliche Empfehlungsgebühr (falls zutreffend) für einen abgeschlossenen Verkauf zu qualifizieren. Dazu gehören unsere Website, die App oder eine direkte Nachricht an ein IWG-Teammitglied.
3.2 Im Vereinigten Königreich werden Empfehlungen nur per Registrierung über die App oder über referrals@iwgplc.com entgegengenommen.
4. Zahlungsbedingungen für die Vermittlungsgebühr
4.1 Die Empfehlungsgebühr wird an Vermittler gezahlt, die eine Empfehlung bei IWG einreichen, die zu einem abgeschlossenen Verkauf führt, es sei denn, die in Ziffer 4.2 oder 4.3 beschriebenen Umstände treten ein, wobei entweder Ziffer 4.2 oder 4.3 Anwendung finden.
4.2 Wenn zwei oder mehrere Vermittler eine Empfehlung vornehmen, die im Wesentlichen auf der gleichen Gelegenheit beruht, und ein Verkauf in Bezug auf diese Gelegenheit abgeschlossen wird, wird dem Vermittler, der die Empfehlung zuerst eingereicht hat, die Vermittlungsgebühr ausgezahlt, es sei denn, die letzte vor dem Verkauf durchgeführte Besichtigungstour wurde von einem anderen Vermittler gebucht; in diesem Fall wird dem Vermittler, der diese Tour gebucht hat, stattdessen die Vermittlungsgebühr ausgezahlt.
4.3 Nehmen ein oder mehrere Vermittler eine Empfehlung vor, die im Wesentlichen auf der gleichen Gelegenheit beruht wie eine zuvor direkt an IWG erfolgte Empfehlung (d.h. IWG hat die Empfehlung unmittelbar vor Erhalt von einem Vermittler erhalten) und ein Verkauf in Bezug auf diese Gelegenheit abgeschlossen wird, wird keine Provision an einen Vermittler gezahlt, es sei denn, die letzte vor dem Verkauf durchgeführte Besichtigungstour wurde von einem Vermittler gebucht; in diesem Fall wird an den Vermittler, der diese Tour gebucht hat, die Vermittlungsgebühr bezahlt.
4.4 Die Zahlung erfolgt nach Erhalt und Bearbeitung einer gültigen Rechnung des Vermittlers.
4.5 Rechnungen müssen innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags eingegangen sein.
4.6 Sämtliche Vermittlungsgebühren werden an die genannte Vermittlergesellschaft und nicht an einen einzelnen Vermittler ausgezahlt.
4.7 Vorbehaltlich der untenstehenden Ziffer 4.8 gelten folgende Abzüge vom fälligen Betrag, falls wir eine Zahlung an einen Vermittler über einen Betrag über 100.000 GBP in Verbindung mit einem einzelnen Verkaufsabschluss (in Bezug auf die Vermittlungsgebühr sowie jede zusätzliche Vermittlungsgebühr zusammengefasst) tätigen müssen:
4.7.1 einen Betrag entsprechend der gesamten Ausstattungskosten, die für uns anfallen werden oder bereits angefallen sind; und
4.7.2 in Fällen, in denen wir einem Rabatt auf unsere Gebühren über 10 % zugestimmt haben, einen Betrag entsprechend dem Prozentsatz über 10 % der monatlichen Nettogebühren multipliziert mit der Anzahl der Monate der Vertragslaufzeit.
4.8 Liegt ein Betrag, den wir an einen Vermittler in Verbindung mit einem einzelnen Vertragsabschluss (in Bezug auf die Vermittlungsgebühr sowie jede zusätzliche Vermittlungsgebühr zusammengefasst) zahlen müssen, aufgrund der in Übereinstimmung mit Ziffer 4.7 vorgenommenen Abzüge unter 100.000 GBP, wird der von uns zu zahlende Betrag auf 100.000 GBP festgelegt und nicht in Übereinstimmung mit Ziffer 4.7 reduziert.
4.9 Sämtliche Zahlungen erfolgen per Überweisung oder in Nordamerika per ACH.
4.10 Wenn eine Vermittlungsgebühr oder eine zusätzliche Vermittlungsgebühr gezahlt wurde und ein Kunde während der vereinbarten festen Laufzeit in Verzug gerät oder die Servicevereinbarung beendet, sodass eine fortwährende monatliche Laufzeit nicht in die Monate übergeht, für die eine Vermittlungsgebühr gezahlt wurde, sind wir berechtigt, die anteilige Vermittlungsgebühr sowie jedwede zusätzliche Vermittlungsgebühr für den Zeitraum, in dem der Kunde in Verzug ist, zurückzuverlangen.
Dies kann über eine Rechnungsanforderung oder Abzug von einer anderen Vermittlungsgebühr erfolgen. Erfolgt dies auf Rechnung, so hat der Vermittler diese Beträge unverzüglich zurückzuzahlen.
4.11 Jede Streitigkeit, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, wird nach dem Recht des Ortes, an dem sich das betreffende Center befindet, ausgelegt und durchgesetzt (vorbehaltlich des untenstehenden Absatzes 4.10). Sowohl IWG als auch der Vermittler akzeptieren die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte dieser Gerichtsbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach jeweils geltendem Recht unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
4.12 SCHIEDSGERICHTSVEREINBARUNG; SAMMELKLAGE-VERZICHT (nur für die Vereinigten Staaten von Amerika): Jegliche Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind durch ein verbindliches Schiedsgerichtsverfahren der American Arbitration Association in Übereinstimmung mit ihrer Schiedsgerichtsordnung (Commercial Arbitration Rules, einzusehen unter www.adr.org) beizulegen; davon ausgenommen sind Fälle, in denen IWG oder der Vermittler Forderungen beim Bagatellgericht geltend machen können. Der Richter am Schiedsgericht hat die ausschließliche Befugnis, Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Auslegung, Anwendbarkeit, Durchsetzbarkeit oder Entstehung dieses Vertrags beizulegen. Der Richter am Schiedsgericht führt das Schiedsgerichtsverfahren nicht in Form einer Sammelklage oder repräsentativen Klage durch. IWG und der Vermittler erkennen an, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine zwischenstaatliche Handelstransaktion darstellen, die den Bestimmungen des Federal Arbitration Act unterliegt. IWG und der Vermittler stimmen dem Verzicht auf jegliche Rechte zu, jedweden Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Form von Sammelklagen, staatsanwaltlichen Klagen oder sonstigen repräsentativen Klagen nachzugehen.
Falls Sie Fragen haben sollten, kontaktieren Sie bitte das Broker Help Desk per E-Mail: GlobalBroker.Commissions@iwgplc.com